Kostenbeteiligung

Haben auch Sie Anspruch darauf?

Kostenübernahme, durch alle Pflegekassen bei entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Ihnen zustehenden Leistungen nach § 45 SGB XI Entlastungsleistung, ab Pflegegrad 1.
Viele wissen nicht, dass schon ab Pflegegrad 1 oder nach einem Reha-Aufenthalt eine für Sie kostenlose Haushaltshilfe genehmigt werden kann.

Natürlich stehen wir Ihnen zu einem unverbindlichem Beratungsgespräch, auch in Ihrem Zuhause zur Verfügung.

Sie haben keinen Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Selbstverständlich können wir Sie auch in Ihrem Zuhause mit einer Haushaltshilfe unterstützen. Über den Umfang unserer Dienstleistungen auf Selbstkostenbasis informieren wir Sie gern.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir kommen auch gern für ein unverbindliches Beratungespräch zu Ihnen nach Haus.